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   SG Berlin, 14.01.2008 - S 15 R 4830/07   

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SG Berlin, 14.01.2008 - S 15 R 4830/07 (https://dejure.org/2008,23165)
SG Berlin, Entscheidung vom 14.01.2008 - S 15 R 4830/07 (https://dejure.org/2008,23165)
SG Berlin, Entscheidung vom 14. Januar 2008 - S 15 R 4830/07 (https://dejure.org/2008,23165)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe eines Anspruchs auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte; Auslegung des § 77 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, Sechstes Buch (SGB VI)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Von der Verringerung des Zugangsfaktors werden alle Erwerbsminderungsrenten erfasst, die vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Rentenabschlag - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Auszug aus SG Berlin, 14.01.2008 - S 15 R 4830/07
    Mit seinem Widerspruch vom 23.10.2006 machte der Kläger ein höheres sozialversicherungspflichtiges Entgelt für 2004, die Gewährung einer unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung geltend und wandte sich unter Berufung auf das Urteil des BSG zum Az. B 4 RA 22/05 R gegen die Verminderung des Zugangsfaktors für die Zeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres.

    Er begründet dieses Begehren mit dem Urteil des BSG vom 16.05.2006 (Az. B 4 RA 22/05).

    Auch die Entscheidung des 4. Senats bezieht sich auf den Rentenanspruch einer Versicherten, deren zeitlich befristete Erwerbsminderungsrente vor Vollendung des 60. Lebensjahres begann und vor Vollendung des 60. Lebensjahres endet (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2006, B 4 RA 22/05 R, abgebildet in JURIS-online unter http://www.juris.de).

    Solche Sachgründe lägen vor, soweit eine gegenüber der nach dem Gesetz "normalen" Inanspruchnahme einer Rente eine "vorzeitige" Inanspruchnahme mit individuellen Vermögensvorteilen im Vergleich zu "Normalrentnern" mit gleicher Vorleistung erfolgt, so dass die Nichtberücksichtigung eines Teils der Vorleistung zum Ausgleich dieser ungerechtfertigten, systemwidrigen Vermögensvorteile notwendig sei (vgl. Rn. 15 f. des Urteil des BSG vom 16. Mai 2006, aaO).

    Auch schließe die Regelung des § 77 Abs. 2 S. 2 SGB VI ausdrücklich einen Rentenabschlag für Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres aus (vgl. Rn. 25 des Urteil des BSG vom 16. Mai 2006, aaO).

    Die Sprungrevision war gemäß §§ 161 Abs. 1 und 2, 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zuzulassen, weil das Urteil von der Entscheidung des BSG vom 16. Mai 2006, B 4 RA 22/05 R, abweicht und auf dieser Abweichung beruht.Urteil:.

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus SG Berlin, 14.01.2008 - S 15 R 4830/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG ist Voraussetzung für den Eigentumsschutz sozialversicherungsrechtlicher Positionen, dass die vermögenswerte Rechtsposition auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht (vgl. BVerfGE 69, 272 (300 f.); Beschluss des BVerfG vom 13. Juni 2006, (1 BvL 9/00)).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus SG Berlin, 14.01.2008 - S 15 R 4830/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG ist Voraussetzung für den Eigentumsschutz sozialversicherungsrechtlicher Positionen, dass die vermögenswerte Rechtsposition auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht (vgl. BVerfGE 69, 272 (300 f.); Beschluss des BVerfG vom 13. Juni 2006, (1 BvL 9/00)).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus SG Berlin, 14.01.2008 - S 15 R 4830/07
    Die Grenze der verfassungskonformen Auslegung wird indes durch den Gesetzeswortlaut und den Willen des Gesetzgebers bestimmt (vgl. Plagemann in jurisPR-SozR 20/2006, Anm. 4; BVerfGE 100, 1, 43 ff.).
  • SG Aachen, 09.02.2007 - S 8 R 96/06

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Berlin, 14.01.2008 - S 15 R 4830/07
    Denn eine solche Formulierung ist nur dann zu erwähnen ist, wenn sich ohne eine ausdrückliche entsprechende Formulierung ein höherer Abschlag errechnen könnte (so auch SG Aachen, Urteil vom 09. Februar 2002, Az.: S 8 R 96/06).
  • SG Berlin, 24.09.2007 - S 15 R 1830/07

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

    Auszug aus SG Berlin, 14.01.2008 - S 15 R 4830/07
    Parallelentscheidung zum dem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. September 2007 - S 15 R 1830/07 -, das vollständig dokumentiert ist.
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